Die für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und beruflich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 i. V. m. § 42 a Abs. 4 WPO sowie die geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in Steuersachen und die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. |