Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner jeweils in ihrer Eigenschaft als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in folgendem ausschließlichen Tätigkeitsgebiet der Partnerschaft: Restrukturierungs- und Sanierungsberatung sowie insolvenznahe Dienstleistungen (z. B. Erstellen von Insolvenzplänen, Erteilung von Bescheinigungen nach § 270 b InsO, Rechnungslegung und Steuerrecht in der Insolvenz u.ä.).