Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die Partner üben ihre vertrags- und privatärztliche Tätigkeit gemeinsam als Berufsausübungsgemeinschaft in der Rechtsform der Partnerschaft nach dem PartGG aus. Gegenstand der Partnerschaft sind dementsprechend alle Leistungen eines Arztes.