| Gegenstand | Die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung, Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung sowie Sachverständigen-, Forschungs- und Entwicklungstätigkeit auf dem Gebiet des Ingenieurwesens unter wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten - insbesondere im Bereich des Behälter-, Apparate-, Rohrleitungs- und Stahlbaus; dazu gehört auch die Vertretung des Auftragsgebers oder der Auftraggeberin in mit der Vorbereitung, Leitung, Ausführung, Überwachung, Steuerung und Abrechnung zusammenhängenden Aufgaben, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann. (vgl. § 27 Abs. 1 BauKaG NRW) |