Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. §§ 33 i. V. m. § 57 Abs .3 StBerG sowie §§ 2, 43 a Abs. 4 WPO.