Die betriebswirtschaftliche Prüfung von Jahresabschlüssen nach § 2 der Wirtschaftsprüferordnung, mit Ausnahme von Vorbehaltsaufgaben des Wirtschaftsprüfers, die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nach § 33 Steuerberatungsgesetz,die Beratung und Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten nach § 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung.