Jeder Partner, der Steuerberater ist, ist einzelvertretungsberechtigt. Partner, die nicht Steuerberater sind, dürfen die Partnerschaft nur mit einem Partner, der Steuerberater ist, vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Steuerberater sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere auch die betriebswirtschaftliche Beratung.