Die gemeinsame Führung der vertrags- und privatärztlichen Tätigkeit einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis, um die erweiterten Möglichkeiten der modernen apparativen Diagnostik und Therapie für die Krankenversorgung zu nutzen und den Patienten ein erweitertes Spektrum qualifizierter ärztlicher Leistungen anbieten zu können.