Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Ausübung der vertrags- und privat-ärztlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Zahnheilkunde in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Die BAG ist eine Partnerschaftsgesellschaft mbB gem. §§ 1 ff. PartGG. Die Rechtswirkungen des PartGG treten im Außenverhältnis mit Eintragung in das Partnerschaftsregister ein.