Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung, Eigenverwaltung und Restrukturierung, Zwangsverwaltung, Nachlassverwaltung sowie allgemeine Vermögensverwaltung gemäß den berufsrechtlichen Vorschriften sowie alle mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Aufgabenfelder. Anwaltliche Beratungstätigkeiten sind ausgeschlossen.