Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
die Wahrnehmung von Berufsaufgaben Beratender Ingenieure (eigenverantwortliche Planung und Beratung auf dem Gebiet des Ingenieurwesens) im Sinne des Baukammerngesetzes in Bayern und des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes in Form eines Ingenieurbüros. Die Partnerschaft ist berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Dabei sollen insbesondere Beratungsleistungen im Bereich der Schieneninfrastruktur erbracht werden.