| Gegenstand | Die BAG dient wie bisher dem Zweck, die freiberufliche selbständige privatärztliche und kassenärztliche Berufstätigkeit der Gesellschafter gemeinsam auszuüben, insbesondere durch a) gemeinschaftliche Nutzung von Praxisräumen, -einrichtungen und -personal sowie von medizinischen Geräten und Apparaten, b) gegenseitige ärztliche Vertretung in sprechstundenfreien Zeiten, bei Urlaub, Krankheit, Fortbildung und sonstige Abwesenheit, c) konsiliarische Bearbeitung schwieriger Behandlungsfälle, d) gemeinschaftliche Buch- und Karteiführung sowie Abrechnung sämtlicher Behandlungsfälle |