| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Stadtplaner. Dies umfasst insbesondere die unabhängige Übernahme von Leistungen nach den einschlägigen berufsrechtlichen Vergütungsregelungen, insbesondere Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet der Stadtplanung und Architektur. |