Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
die geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in Steuersachen (§ 33 i.V. mit § 57 StBerG) und die für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlichen und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 3 i.V. mit § 43a Abs. 2 WPO.