Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die gemeinschaftliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten im Sinne des § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG.