Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte und Fachanwälte. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.