| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere die betriebswirtschaftliche Beratung, sowie jede weitere Tätigkeit der Partner, die im Rahmen ihres berufsrechtlich zulässigen Umfangs ausgeübt werden kann und ausgeübt wird. Die Vorbehaltsaufgaben des Wirtschaftsprüfers nimmt die Partnerschaft nicht wahr. |