Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Gegenstand der Partnerschaft ist die umfassende gemeinsame Berufsausübung als Rechtsanwälte im Rahmen der berufsrechtlichen Regelungen sowie die Vornahme aller dazu erforderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.