Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwälte im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. Bei Vorliegen der Zulassung eines Partners als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist Zweck der Gesellschaft ebenfalls die gemeinschaftliche Berufsausübung der Steuerberatung.