Die gemeinsame Ausübung der Hebammentätigkeit als Beleghebammen an den Kliniken des Landkreises Kassel. Die Partnerschaftsgesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, vorausgesetzt, dass sich diese Maßnahmen im freiberuflichen Bereich halten.