Jeder der Partner Hubert Deforth und Dietmar Opitz vertritt einzeln. Andere Partner sind jeweils nur gemeinsam mit den Partnern Hubert Deforth oder Dietmar Opitz vertretungsberechtigt.
Gegenstand
Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als freie Architekten.