Die Partner vertreten gemeinsam. Zur Erledigung laufender Geschäfte ist jeder Partner allein geschäftsführungs- und vertretungsberechtigt, sofern die Partnerschaft nicht zu einem höheren Betrag als 10.000,00 € verpflichtet wird. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Gegenstand ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb eines Architekturbüros am Sitz der Partnerschaft sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.