Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung: Inobhutnahmestelle gem. § 42 SGB VIII Die Unterbringung und sozialpadagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen, welche von den zuständigen Jugendämtern gem. § 42 SGB VIII in Obhuth genommen wurden. Sozialpadagogische und erzieherische Tätigkeit,