gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufs als Diplom-Ingenieure der Architektur in allen dem Berufsstand erlaubten und zur Ausübung des Berufes erforderlichen Beratungs- und Planungsleistungen, sowie konstuktiver Ausformulierung von Prototypenbauten, Designobjekten und Artefakten.