Betriebswirtschaftliche Beratung, betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen sowie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 2 i.V.m. § 43a Abs.4 WPO.