Jeder Partner ist einzelvertretungsberechtigt. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner Dr. Ulrich H. Wittkopp und Dr. Wiebke Annelene Wittkopp als Rechtsanwälte am Sitz der Partnerschaft sowie die Vornahme aller hierzu zweckdienlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.