Jeder Partner vertritt einzeln.Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Gemeinschaftlicher Betrieb eines Architektenbüros in Hamburg unter Einschluss aller damit zusammenhängender Rechtshandlungen. Alle Gesellschafter sind Dipl.-Ingenieure im Hochbau.