Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinsame Ausübung des Berufs der Gesellschafter als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwalt. Im Rahmen des § 59a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden.