| Gegenstand | Die für Steuerberater gesetzlich und berufsrechtlich erlaubten Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf sich an Gesellschaften ähnlicher Art beteiligen oder gleichartige Unternehmen erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Partner dürfen keine gewerblichen Tätigkeiten im Namen der Gesellschaft oder auf deren Rechnung ausüben, soweit dies nicht gesetzlich/berufsrechtlich zulässig ist. |