Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Einbringung von Leistungen auf dem Gebiet der Planung, Beratung, Projektsteuerung oder Objektüberwachung von Bauvorhaben.