Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Steuerberater(in), Wirtschaftsprüferin und/oder Rechtsanwalt im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs.