| Gegenstand | Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen unabhängig, weisungsfrei. eigenverantwortlich, unter Beachtung ihres Berufsrechts und, soweit vom Mandanten gewünscht, unter Beachtung der persönlich vertrauensvollen Beziehung zwischen Rechtsanwaltsgesellschaft und Mandanten ausgeführt werden |