Die von Lieferinteressen unabhängige Übernahme von Leistungen wesentlich nach der Honorarordnung für Architekten (insoweit der Gesetzgeber eine Honorarordnung für Architekten vorsieht), insbesondere Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet der Landschaftsarchitektur.