Die Partnerschaft wird durch die Partner gemeinschaftlich vertreten.
Jeder Partner darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Architekten. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur, Innen- oder Landschaftsarchitektur, Stadtplanung.