Die gemeinsame Berufsausübung der für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten im Rahmen der eigenen beruflichen Befugnisse unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Vorgaben für die anderen in der Gesellschaft ausgeübten Berufe. |