mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die gemeinsame Berufsausübung der Rechtsanwälte Harald Holland-Nell und Thomas Protz in Form einer Partnerschaft nach dem PartGG. Die Partnerschaft kann zu diesem Zweck Zweigniederlassungen errichten.