Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Partner darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Designer und Creative Directors in einer Partnerschaftsgesellschaft. Die Erstellung kreativer Konzeptionen und Umsetzung von gestalterischen Aufgaben aller Art.