Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Partner darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der gemeinsame Betrieb eines Architektur- und Planungsbüros inklusive aller Beratungs- und Forschungstätigkeiten sowie der Vermittlung von Architektur- und Plaungsthemen.