| Gegenstand | Gegenstand der Partnerschaftsgesellschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, insbesondere des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes. Die Partnerschaftsgesellschaft beachtet bei der Berufsausübung die geltenden Berufspflichten. |