mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Patentanwälte (und European Patent Attorneys) und Ingenieure im Rahmen des berufsrechtlichen Umfangs. Die Ingenieursdienstleistung soll dabei insbesondere der Verbesserung technischer Abläufe im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Mandaten von Patentanwälten dienen. Die Partnerschaft ist Patentanwaltsgesellschaft iSv § 52o PAO (vgl. § 2 des Gesellschaftsvertrages).