Die Partner vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich. Jeder Partner darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten. Die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung.