| Gegenstand | Die gemeinschaftliche Beraufsausübung als Bauingenieure. Zweck der Partnerschaft ist die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus den Bereichen Bauplanung, Bauüberwachung, Beratung und Erstellung von Gutachten. Die Pertner sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern. |