| Gegenstand | Die gemeinsame freischaffende Berufsausübung als Architekten und Ingenieure im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, insbesondere - aber nicht abschließend - die Erbringung von Architektenleistungen im Sinne der HOAI. Der Schwerpunkt der Leistungen der Partnerschaft wird in Tätigkeiten entsprechend den Leistungsphasen 6 bis 9 gemäß der HOAI, sowie in Projektsteuerungs- und Generalplanungsleistungen liegen. |