Die Gesellschaft wird von zwei Partnern gemeinschaftlich vertreten .
Jeder Partner darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben von Architekten gemäß §§ 1 und 2 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG).