mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufs als Architekten und die Erbringung von Architektenleistungen und die Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben gem. §§ 1 und 2 ABKG durch den gemeinsamen Betrieb eines Architekturbüros