mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG; Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG sind ausgeschlossen