Gemeinsame Ausübung der ärztlichen Tätigkeit der Gesellschafter einschließlich ihrer privatärztlichen und vertragsärztlichen Tätigkeit. Dies umfasst insbesondere die Beschaffung und Unterhaltung des von den Gesellschaftern zur Berufsausübung benötigten Betriebsvermögens und der Praxisräume sowie die Beschäftigung der hierfür benötigten Mitarbeiter. Die Gesellschafter üben ihre Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit aus. |