Mitteilungsart Code : HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer 1
Letzte Eintragung 2024-11-21
▾ Rechtstraeger Bezeichnung › Bezeichnung aktuell mkp maierhofer, klimt & partner - vilshofen - mbB Steuerberatungsgesellschaft
Angaben Zur Rechtsform › Rechtsform Code : Partnerschaftsgesellschaft (PartG) (131000)
Sitz › Ort Vilshofen an der Donau
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Code : Jeder Partner vertritt einzeln. (088)
Vertretungsberechtigte Josef Maierhofer (Rolle 4) ▸ Besondere Vertretungsregelung Auswahl befreiung Von181BGB › Befreiung Von181BGB Code : mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Vertretungsberechtigte Thomas Klimt (Rolle 5) ▸ Besondere Vertretungsregelung Auswahl befreiung Von181BGB › Befreiung Von181BGB Code : mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Vertretungsberechtigte Martin Leybach (Rolle 6) ▸ Besondere Vertretungsregelung Auswahl befreiung Von181BGB › Befreiung Von181BGB Code : mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Vertretungsberechtigte Christoph Hettl (Rolle 7) ▸ Besondere Vertretungsregelung Auswahl befreiung Von181BGB › Befreiung Von181BGB Code : mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Vertretungsberechtigte Benjamin David Mayer (Rolle 8) ▸ Besondere Vertretungsregelung Auswahl befreiung Von181BGB › Befreiung Von181BGB Code : mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand Die geschäftsmäßigen Hilfeleistungen in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.