Code: Jeweils zwei Partner vertreten gemeinsam. (093)
Gegenstand
Gemeinsame Ausübung des Berufes als Steuerberater durch die Partner innerhalb deren Steuerberatungskanzlei am Sitz der Partnerschaft und der Zweigniederlassung und die in diesem Rahmen nach den berufsrechtlichen Vorschriften zulässigen Tätigkeiten (§ 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG).