Ist nur ein Partner bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Partner bestellt, so vertreten zwei Partner die Gesellschaft gemeinsam.
Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb des Ingenieurbüros am Sitz der Partnerschaft sowie gemeinschaftliche Durchführung von Aufgaben, die üblicherweise im Tätigkeitsbereich von Ingenieuren anfallen einschließlich Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte.